Grundfos Multilift M.12.1.4 Fäkalienhebeanlage, 92 l, 230 V, 1,4 kW, Steuerung LC 241, Schukostecker
- 7,6 m Förderhöhe
- 230 V
- 92 l Behälter
Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene – im Keller, in Souterrainwohnungen oder Tiefgeschossen – müssen gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert sein. In der Regel geschieht das mit einer Hebeanlage, die das Abwasser über eine Rückstauschleife in die Kanalisation pumpt. Das Sortiment umfasst Fäkalienhebeanlagen nach DIN EN 12050-1, die Abwasser mit und ohne Fäkalien fördern.
Einzelanlagen mit einer Pumpe genügen, wenn der Zufluss bei einer Störung vorübergehend unterbrochen werden kann. Darf er nicht unterbrochen werden, etwa in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeeinheiten, sieht DIN EN 12056-4 eine Doppelanlage mit zwei Pumpen vor.
Entscheidend sind die erforderliche Förderhöhe bis zur Rückstauschleife, die Zulaufhöhe der vorhandenen Leitungen, der Stromanschluss mit 230 oder 400 V und das Behältervolumen. Alle Werte stehen in den technischen Daten jeder Anlage.
Aufstellung, Anschluss von Zulauf-, Druck- und Lüftungsleitung, Elektroanschluss und Inbetriebnahme übernimmt ein Fachbetrieb nach DIN EN 12056-4. Die Druckleitung wird als Schleife über die Rückstauebene geführt, die Lüftung über Dach. Mehr dazu im Ratgeber Hebeanlage im Keller.
Hebeanlagen kommen per Spedition; die Spedition vereinbart den Liefertermin vorab telefonisch.
Wann Abwasser aus dem Keller gehoben werden muss, wie Sie zwischen Einzel- und Doppelanlage wählen, die Förderhöhe bestimmen und worauf es beim …
Haustechnik
Rückstauverschlüsse sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig, unter anderem bei untergeordneter Nutzung der Räume, kleinem Benutzerkreis und einem WC oberhalb der Rückstauebene. Für Wohnräume und gewerblich genutzte Räume im Keller ist in der Regel eine Hebeanlage nötig. Klären Sie die Einzelheiten mit Ihrem Fachbetrieb.
Darf der Abwasserzufluss nicht unterbrochen werden, etwa in Mehrfamilienhäusern, Gaststätten oder Praxen, ist eine Doppelanlage erforderlich. Fällt dort eine Pumpe aus, übernimmt die zweite.
Nach DIN EN 12056-4 in gewerblichen Betrieben spätestens alle drei Monate, in Mehrfamilienhäusern alle sechs Monate und in Einfamilienhäusern jährlich – jeweils durch eine fachkundige Person.