Rechtliches
Rückgabe von Altgeräten
Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): getrennte Sammlung, Rückgabemöglichkeiten, Löschen personenbezogener Daten und Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne.
Inhalt 6 Abschnitte
Entwurf – nicht rechtlich geprüft
Auf dieser Seite informieren wir Sie nach § 18 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) über die Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. In unserem Sortiment betrifft das vor allem die Hebeanlagen und Baustromverteiler, Warnleuchten, Salzstreuer mit 12-V-Antrieb und Vario-Schneeschilder mit 12-V-Fernbedienung. Auf der Produktseite jedes Elektrogeräts finden Sie den Hinweis zur Entsorgung.
Registrierung
Hersteller, die Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen, müssen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein. Die Elektrogeräte in unserem Sortiment stammen von den jeweils auf der Produktseite genannten Herstellern.
⟨WEEE-Registrierungsnummern der Hersteller bzw. eigene Registrierung, soweit Holmwerk als Hersteller gilt – werden vor dem Start des Shops ergänzt⟩
Getrennte Sammlung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall einer Sammel- oder Rücknahmestelle zuführen. Altgeräte können Stoffe enthalten, die bei falscher Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen. Zugleich enthalten sie Wertstoffe, die bei getrennter Sammlung wiederverwendet oder recycelt werden können. Mit der Rückgabe tragen Sie dazu bei.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, müssen Sie vor der Abgabe entnehmen und getrennt entsorgen.
Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Elektro- und Elektronikgeräte tragen das Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern, auf dem Gerät oder, wenn das wegen der Größe nicht möglich ist, auf der Verpackung. Es bedeutet: Das Gerät darf am Ende seiner Nutzungsdauer nicht in den Hausmüll, sondern muss getrennt gesammelt werden. Ein schwarzer Balken unter dem Symbol zeigt an, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Wo Sie Altgeräte zurückgeben können
- Kommunale Sammelstellen: Private Haushalte können Altgeräte kostenlos bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben, zum Beispiel auf dem Wertstoffhof Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Handel: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Lebensmittelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten, nehmen Altgeräte kostenlos zurück. Beim Kauf eines neuen Geräts nehmen sie ein Altgerät der gleichen Geräteart zurück; Altgeräte mit keiner äußeren Abmessung über 25 cm nehmen sie auch ohne Neukauf zurück, höchstens drei je Geräteart.
- Rücknahme durch uns: ⟨Angaben zur Rücknahme durch Holmwerk: ob wir als Versandhändler zur Rücknahme verpflichtet sind (Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²) und wie Sie ein Altgerät kostenlos an uns zurückgeben können – wird vor dem Start des Shops ergänzt.⟩
- Geräte aus gewerblicher Nutzung: ⟨Rückgabemöglichkeit für Altgeräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen (§ 19 ElektroG) – wird vor dem Start des Shops ergänzt.⟩
- Altbatterien: ⟨Hinweise zur Rückgabe von Altbatterien, etwa aus Warnleuchten, nach dem Batterierecht – werden vor dem Start des Shops ergänzt.⟩
Personenbezogene Daten
Sie sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf einem Altgerät vor der Rückgabe zu löschen.
Fragen zur Rückgabe
Bei Fragen zur Rückgabe von Altgeräten schreiben Sie uns über Beratung & Kontakt. Unsere Anschrift finden Sie im Impressum.