Rollgerüste
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Welche Lösung passt, hängt von Arbeitshöhe, Dauer und Einsatzort ab. Für kürzere Arbeiten bis rund 5 m Arbeitshöhe genügt oft eine Podestleiter, für längere Arbeiten und größere Höhen bietet ein Rollgerüst eine Plattform mit Seitenschutz, und für Arbeiten entlang einer Fassade ist ein Fassadengerüst die richtige Wahl.
Fahrbare Arbeitsbühnen aus Aluminium nach DIN EN 1004-1 mit Arbeitshöhen von 2,90 bis 13,38 m – schmal für Treppenhaus und Flur oder breit für Fassade und Halle. Die meisten sind in Lastklasse 3 ausgelegt.
Fahrbare Podestleitern, Podesttreppen und Plattformleitern mit Plattformhöhen von 1,15 bis 3,23 m und bis 150 kg Belastbarkeit – für Montage, Lager und Instandhaltung.
Manuelle Personen- und Vertikalmastlifte mit bis zu 4,20 m Arbeitshöhe sowie klappbare Arbeits- und Montageplattformen, überwiegend für den Einsatz in Gebäuden.
Gerüstsets Layher Blitz 70 aus Stahl für 33 bis 65 m² Gerüstfläche mit Arbeitshöhen von 6,40 und 8,40 m und der Zulassung Z-8.1-16.2 des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Gerüste werden nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers aufgebaut; die Rollen fahrbarer Gerüste werden vor dem Betreten festgestellt, verfahren wird nie mit Personen oder Material. Im gewerblichen Einsatz gelten zusätzlich die Betriebssicherheitsverordnung und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere die TRBS 2121.
Gerüste kommen per Spedition; Gerüste mit langen Bauteilen, lange Plattformleitern und die Fassadengerüst-Sets als Speditionssendung mit Überlänge. Einzelheiten finden Sie unter Versand & Lieferung.
Gerüste
Eine Podestleiter ist schnell aufgestellt und eignet sich für Arbeiten bis rund 5 m Arbeitshöhe. Ein Rollgerüst bietet eine größere Plattform mit Seitenschutz, Platz für Material und Arbeitshöhen bis über 13 m – sinnvoll, wenn Sie länger in der Höhe arbeiten.
Die Arbeitshöhe liegt rund 2 m über der Standhöhe der Plattform und beschreibt, bis wohin Sie bequem greifen können. Ein Gerüst mit 7,20 m Arbeitshöhe hat also eine Standhöhe von rund 5,20 m.
Aufgebaut wird nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Im gewerblichen Einsatz dürfen Gerüste nur von fachlich geeigneten, unterwiesenen Beschäftigten unter Aufsicht einer fachkundigen Person auf-, um- und abgebaut werden; vor der Benutzung wird das Gerüst geprüft.